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COVID-19 - Bestimmungen und Verhaltensregeln

  • Freiwillige Feuerwehr Hürm
  • 14. Mai 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Auch seitens des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes wurden Lockerungen der getroffenen Maßnahmen im NÖ Feuerwehrwesen angekündig.

Alarmierung im Einsatzfall

Der Punkt „Alarmierung der Feuerwehr“ entfällt ab 18. Mai 2020 ersatzlos. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Einsätze, aufgrund der Vorgaben in den bestehenden Alarmplänen der Feuerwehr, alarmiert.

Übungen und Tätigkeiten

Ab 15. Mai 2020 erfolgt die Ausweitung der Personenzahl, die an Übungen und Tätigkeiten teilnehmen können, auf 10 Feuerwehrmitglieder.

Die Feuerwehr Hürm wird daher ab 15. Mai den Übungsbetrieb unter Einhaltung der gültigen Bestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen aufnehmen.

Bei diesen Lockerungen ist auch die Feuerwehrjugend inkludiert. Die Aktivitäten der Kinderfeuerwehr können mit 18. Mai 2020 wieder beginnen.

 
 
 

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